
Ergebnisprotokoll, 2009
© Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
19 Hohenzollerndamm
Am 9. November 2007 beschloss der Deutsche Bundestag den Bau eines nationalen Denkmals an der Schlossfreiheit in Berlin-Mitte zur Erinnerung an die Friedliche Revolution von 1989 und die deutsche Wiedervereinigung. Das Denkmal sollte zugleich die freiheitlichen Bewegungen und Einheitsbestrebungen der vergangenen Jahrhunderte würdigen. Ein offener Wettbewerb des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung im Jahr 2008 richtete sich an Künstler*innen, Architekt*innen und andere Kreative weltweit – mit dem Ziel, konzeptionelle Ideen als Grundlage für weitere Entwicklungsschritte zu finden. Das Projekt war dabei nicht unumstritten: Zweifel an der Notwendigkeit eines weiteren Erinnerungsorts in Berlin, das bereits zahlreiche authentische Orte der Zeitgeschichte besitze, wurden laut und auch die Wahl des Standorts und seine Symbolik problematisiert.
Als das Preisgericht im April 2009 tagte, stellte es fest, dass keiner der 532 eingereichten Entwürfe die notwendige Mehrheit an Stimmen erhalten hatte. Das Gremium empfahl dennoch, an dem Vorhaben festzuhalten, und ein zweiter, diesmal nichtoffener Wettbewerb im Jahr 2011 brachte die Sieger*innen hervor: Das Büro Milla & Partner entwarf gemeinsam mit der Künstlerin Sasha Waltz die 50 Meter lange „Einheitswippe“. Die 532 Ideen des ersten Wettbewerbs blieben unrealisiert.
Das Ergebnisprotokoll des Preisgerichts kann über die Webseitedes Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in kompletter Länge heruntergeladen werden.
Für What If Berlin überführt Akira Takayama nicht verwirklichte Projektideen aus den Archiven der Berliner Festspiele, anderer Berliner Kulturinstitutionen sowie von Architekt*innen und Künstler*innen in die Gegenwart und stellt die Frage, welche Vision wir künftig verwirklichen wollen.
Die Zukunftsvision für das Projekt Freiheits- und Einheitsdenkmal die im Rahmen von What If Berlin ab dem 28. August 2026 präsentiert wird, antwortet auf die Frage: Was, wenn Berlin alle 532 Ideen für das Freiheits- und Einheitsdenkmal erneut in Betracht ziehen würde?