Verfahrensordnung

1. Veranstaltungszeit, Name und Zweck

Alljährlich im Mai oder Juni veranstalten die Berliner Festspiele ein internationales Forum des deutschsprachigen Schauspieltheaters unter der Bezeichnung „Theatertreffen“. Ausgewählte Inszenierungen deutschsprachiger Bühnen (Stadt- und Staatstheater sowie freie Produktionsstätten), die im deutschsprachigen Raum produziert werden, werden der Intendanz der Berliner Festspiele sowie der Leitung des Theatertreffens zur Einladung zum Theatertreffen und zur Aufführung in Berlin vorgeschlagen. Das Theatertreffen soll bemerkenswerte Inszenierungen deutschsprachiger Bühnen in Österreich, in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland in zeitlichem Zusammenhang zeigen und damit einen Mittelpunkt des Vergleichs, der Diskussion, des Meinungsaustausches und der Orientierung vor nationaler und internationaler Öffentlichkeit bilden.

Die Intendanz der Berliner Festspiele sowie die Leitung des Theatertreffens laden die von einer Jury ausgewählten Inszenierungen im Rahmen des hierfür zur Verfügung stehenden Budgets ein. Die Jury entscheidet in eigener Verantwortung, unabhängig von den Dispositionen der Festspielleitung.

2. Auswahlperiode

Für die Auswahl kommen Inszenierungen in Betracht, deren Premieren im Kalenderjahr stattgefunden haben, das der jeweiligen Ausgabe eines Theatertreffens vorausgeht (1. Januar – 31. Dezember).
(Die Auswahl für das Theatertreffen 2026 findet in einem Übergangsjahr statt, in dem der Auswahlzeitraum vom 17. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 stattfindet. Für die Auswahl des Theatertreffens 2027 tritt die Regelung mit dem vollen Kalenderjahr in Kraft.)
Ausnahmen sind zulässig.

3. Zusammensetzung der Jury

Die Auswahl trifft eine Jury, die aus 7 Theaterkritiker*innen des deutschsprachigen Raums zusammengesetzt ist. Die Mitglieder werden von der Intendanz der Berliner Festspiele, der Leitung des Theatertreffens und der Künstlerischen Leitung der Kulturstiftung des Bundes einvernehmlich in der Regel für mindestens 3 Kalenderjahre berufen.

Die Jurymitglieder erhalten Honorare sowie Reisekostenerstattungen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes.

Die Leitung der Sitzungen übernimmt die Leiterin / der Leiter des Theatertreffens.

4. Aufgaben der Jury

Die Jury soll die 10 bemerkenswertesten Inszenierungen deutschsprachiger Bühnen auswählen und der Intendanz sowie der Leitung des Theatertreffens zur Einladung vorschlagen.

Die Jury des Theatertreffens verpflichtet sich, bei der Auswahl der 10 bemerkenswertesten Inszenierungen die bestehende Frauenquote von mindestens 50 Prozent in der Regieposition in der Festivalausgabe 2026 fortzuführen.

Regiekollektive, die zu mindestens 50 Prozent aus Frauen bestehen, werden in die 
50 Prozent der Frauen einbezogen.

5. Vorbereitung der Auswahl

Die Mitglieder der Jury benennen der Leitung des Theatertreffens Inszenierungen, die für die Auswahl und eine Einladung in Betracht kommen.

Die Leitung des Theatertreffens informiert die Mitglieder der Jury ständig und unverzüglich über alle eingehenden Vorschläge und gibt die jeweiligen Spieltermine bekannt. Sie trägt Sorge dafür, dass eine genügende Anzahl von Mitgliedern die gemeldeten Inszenierungen rechtzeitig besucht.

6. Auswahl durch Abstimmung

Jedes Mitglied teilt der Leitung sowie den anderen Juror*innen unverzüglich nach dem Besuch einer vorgeschlagenen Inszenierung in Textform mit, ob es mit „Ja“ (für eine Einladung) oder mit „Nein“ (gegen eine Einladung) stimmt.

Zur Auswahl stehen die Inszenierungen, die mindestens vier Mitglieder gesehen und für sie mit „Ja“ gestimmt haben.

Auswahlentscheidungen trifft die Jury jeweils durch mündliche Abstimmung nach Diskussion.

Über die endgültige Auswahl wird in einer Schlusssitzung Anfang/Mitte Januar entschieden.

Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder, die eine Inszenierung gesehen haben.

Die Jury kann mit Mehrheit entscheiden, dass über Inszenierungen, die im Vorverfahren abgelehnt wurden, in der Sitzung erneut diskutiert und abgestimmt wird.

Mitglieder können im Falle der Verhinderung ihre Stimme nur zur Schlusssitzung schriftlich abgeben.

Die Jury kann in der Schlusssitzung mit Mehrheit ein anderes Auswahlverfahren für das jeweilige Theatertreffen beschließen, z. B. aus besonderen Gründen Einzelentscheidungen zulassen. Vorangegangene Abstimmungsentscheidungen werden durch diesen Beschluss aufgehoben.

Die Leitung des Theatertreffens lädt zu den Sitzungen ein und führt ein Protokoll. Sie berät die Mitglieder in allen organisatorischen Angelegenheiten.

7. Auswahlbegründungen

Die Abstimmungsergebnisse und -begründungen der Jury zu den getroffenen Auswahlentscheidungen können veröffentlicht werden.

Die Mitglieder stellen nach Absprache untereinander der Leitung kommentierende Texte zur Publikation in allen Theatertreffen-Medien rechtzeitig zur Verfügung.

Die Mitglieder sollen an Veranstaltungen des Theatertreffens teilnehmen und dort gegebenenfalls persönlich die Auswahl in Publikumsgesprächen begründen.

8. Änderungen der Verfahrensordnung

Die Verfahrensordnung für das Theatertreffen wird einvernehmlich von der Intendanz der Berliner Festspiele, der Künstlerischen Leitung des Theatertreffens und der Kulturstiftung des Bundes erlassen.

Die Jury kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Änderungsvorschläge einreichen.

Die Verfahrensordnung in der vorliegenden Fassung wurde vom Intendanten der Berliner Festspiele, der Künstlerischen Leitung des Theatertreffens und der Kulturstiftung des Bundes am 23. Juni 2025 beschlossen.